
DU BIST BEREIT FÜR FRISCHEN WIND IN DEINEM BERUFSLEBEN?
Du hast keine Lust mehr auf Langeweile und willst da arbeiten, wo was los ist? Statt am Rand zu stehen, willst du mitten drin sein und dafür sorgen, dass Events reibungslos ablaufen? Dann bist du bei uns genau richtig!
Starte jetzt als Veranstaltungsordner (m/w/d) durch – erlebe spannende Events aus der ersten Reihe und werde Teil unseres Teams.
BÄMMM – DU BEKOMMST
Bei unserem mega coolen Minijob auf 603€-Basis jobbst du in einem extrem abwechslungsreichen und spannenden Job-Umfeld: auf Konzerten, Festivals und Veranstaltungen aller Art
Du genießt freie Zeiteinteilung über das Munich Security Online-Portal und entscheidest mit, wann und auf welcher Veranstaltungen du arbeiten möchtest
Du erhältst übertariflichen Verdienst + steuerfreie Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge
Regelmäßige interne und externe Fortbildungsmöglichkeiten
Du hast jede Menge Jobmöglichkeiten und Auswahltermine denn:
Munich Security Services ist als Hausordnungsdienst des Olympiaparks auf jeder Olympiahallen-, Park- oder Stadionshow ganz vorne mit dabei. Und du somit auch. Und auch in ganz München sowie im Umland warten zahlreiche Veranstaltungen auf deine Unterstützung
Du bekommst Einblick hinter die Kulissen von Großveranstaltungen. Finde heraus, was der Begriff Backstage wirklich bedeutet
Über 850 Kolleg*innen – ein starkes Team mit familiärem Zusammenhalt
DEIN PROFIL
Du hast eine abgeschlossene Unterrichtung oder Sachkundeprüfung nach §34a GewO. Eine aktive Bewacher-ID und erste Erfahrung im Sicherheitsbereich sind ein zusätzliches Plus.
Dein Alter ist egal, solange du deinen 18. Geburtstag schon gefeiert hast
Auf Dich ist Verlass, Teamarbeit ist deine Stärke und du überzeugst mit Pünktlichkeit und Verantwortungsbewusstsein
Du hast Spaß am Umgang mit Menschen, legst viel Wert auf ein gepflegtes Erscheinungsbild
Du hast einen einwandfreien Leumund (Führungszeugnis ohne Einträge)
NOCH KEINE QUALIFIKATION NACH §34a GewO?
Deine Bewerbung ist trotzdem willkommen. Zum aktuellen Zeitpunkt berücksichtigen wir vorrangig Bewerbende mit abgeschlossener Qualifikation nach §34a GewO, das kann sich aber jederzeit ändern. Schau also gern regelmäßig auf unserer Karriereseite vorbei. Wichtig zu wissen: Der Erwerb der Unterrichtung nach §34a GewO ist für alle neuen Mitarbeitenden unseres Unternehmens verpflichtend.